Unsere AGB für Entrümpelungsdienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Entrümpelung Heidelberg und seinen Kunden.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist fällig nach Rechnungserhalt und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Entrümpelung Heidelberg erbringt die vertraglich vereinbarten Entrümpelungsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Kunde ist verpflichtet, die zu entrümpelenden Räume zugänglich zu machen und über eventuelle Gefahrenquellen (z.B. gefährliche Stoffe) zu informieren.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Bei kurzfristiger Absage können wir Stornierungskosten berechnen.
Entrümpelung Heidelberg haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung ist auf die vertraglich vereinbarten Summen beschränkt.
Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.